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Arbeits- und Schulunfälle

Für Unfälle, die während der Ausübung des Berufes oder der Ausbildung, in Universität, Schule oder Kindergarten passieren, ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zuständig. Hierzu gehören Berufsgenossenschaften und die Landesunfallkassen. Zu den versicherten Tätigkeiten gehören auch Unfälle, die auf direktem Weg von oder zu dem Ort der Arbeit oder der Ausbildung passieren (Wegeunfall) oder in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Die Behandlung erfolgt durch einen ermächtigten Durchgangsarzt (D-Arzt), in der Regel ein Facharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie oder Orthopädie, der über spezielle unfallmedizinische Kenntnisse verfügt. Dr. Bergmann und Dr. Vöge führen die Qualifikation als D-Ärzte und sind ermächtigt zur Behandlung schwerer Verletzungsfolgen, der besonderen Heilbehandlung, inklusive operativer Verfahren.

WER IST VERSICHERT?
Etwa 70 Millionen Bundesbürger sind in der DGUV versichert. Sie ist die einzige Versicherung, in der die meisten Mitglieder keine Versicherungsgebühren bezahlen.

Eine Praxisgebühr oder Zuzahlungen werden bei diesen Behandlungen nicht erhoben. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.